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19.1.2011 von Ingrid von Koslowski.
Netiquette und Verhaltensregeln für die berufliche und private Tele- und Onlinekommunikation.
Millionen von Menschen kommunizieren täglich über das Internet. Beim eifrigen Mailen, Bloggen und Chatten vergisst allerdings so mancher von ihnen die Grundlagen der Orthografie - und seine gute Kinderstube.
“Viele Internetnutzer haben sich allzu lockere Verhaltensweisen angewöhnt”, klagt Kristin Koschani-Bongers, Etikette-Trainerin aus dem baden-württembergischen Haigerloch.
Damit die virtuellen Sitten nicht verrohen, regelt die sogenannte Netiquette (Kunstwort aus “Net” und “Etiquette”) den Umgang der Internetnutzer untereinander. “Hält man sich nicht an diese Regeln, besteht das Risiko, dass man bei der Kommunikation per Mail sowie in Foren und Chatrooms ignoriert wird”, sagt Thor Alexander, Autor des Buches “Elektronischer Knigge”.
Elektronischer Knigge:
Netiquette und Verhaltensregeln für die berufliche und private Tele und Onlinekommunikation.
(Telefon/VoIP/Handy, … Newsgroup, Weblog, Homepage, Suchmaschinen)
Der Internet-Experte aus dem schwäbischen Nürtingen erklärt, weshalb unter anderem Rechtschreibung und Grammatik bei der Netiquette eine so große Rolle spielen: “Wenn ein Text beispielsweise ausschließlich in Kleinbuchstaben verfasst ist, erschwert das das Lesen ungemein”, sagt Alexander. Zudem vermittle es den Eindruck, der Kommunikationspartner sei nicht wichtig genug, da der Autor sich keine Zeit für Rechtschreibung und Wortwahl genommen habe. Auch Rechtschreibfehler und falsch gesetzte Satzzeichen seien fatal. “Für einen Ausländer und Legastheniker beispielsweise wird aus einem Begriff ein völlig neues Wort, wenn Buchstaben fehlen”, gibt Alexander zu bedenken. Zudem wirke der Autor eines fehlerhaften Texts inkompetent.
“Mails nehmen heutzutage in der zwischenmenschlichen Kommunikation einen großen Raum ein. Es ist wichtig, dass man hier auf die angemessene Form achtet”, sagt Kristin Koschani-Bongers. Grundsätzlich unterscheide sich die E-Mail stilistisch nicht vom Brief. Zwar sei sowohl auf dem Papier als auch in Mails inzwischen eine etwas entspanntere Kommunikation üblich - “Korrekte Anrede, Schlussformel und die Angabe einer Signatur sind aber Pflicht”, betont die Etikette-Trainerin. Universitätsprofessoren reagierten beispielsweise mitunter verschnupft, wenn ihre Studenten sie in E-Mails mit einem jovialen “Hi Prof” ansprechen. “Man sollte sich gut überlegen, mit wem man da kommuniziert”, betont Koschani-Bongers.
Damit der Empfänger eine Nachricht richtig einordnen kann, empfiehlt Kristin Koschani-Bongers, stets auf einen aussagekräftigen Betreff zu achten. “Zudem sollte man sich bemühen, schnell zum Punkt zu kommen”, ergänzt Thor Alexander. Der Leser habe schließlich keine Möglichkeit, den anderen zu unterbrechen, und müsse sich durch den ganzen Text arbeiten, um seine Informationen zu bekommen. Unter Umständen habe der Angesprochene dazu keine Lust, erneut nachzufragen, und ignoriere den Text einfach.
Ein weiterer Verstoß gegen die Netiquette ist es, Leute unnötigerweise mit E-Mails zu belästigen, indem man ihre Adresse im CC-Feld einträgt. “Das sollte man nur bei den Leuten tun, die der Inhalt dieser Mail auch wirklich betrifft”, betont Koschani-Bongers. Zudem sollte man darauf achten, die Mailadressen anderer Leute nicht auf diese Weise an Dritte weiterzugeben.
In Internetforen und Chatrooms werden mitunter kontroverse Themen heftig diskutiert. “Wichtig ist, dass man stets sachlich bleibt, die Meinungen anderer respektiert und natürlich niemanden beleidigt”, betont Thor Alexander. Habe man Konflikte zu klären, sollte man das nicht in einem öffentlichen Forum tun, sondern die Möglichkeit der persönlichen Nachricht an den Verfasser nutzen. Veröffentliche man einen Kommentar, sollte man ihn zudem zumindest mit seinem Pseudonym kennzeichnen - “Eine Kritik von ‘anonym’ ist wenig wert”, sagt Alexander, da derjenige zu seiner Meinung nicht steht, weil er sich nicht zu erkennen gibt.
Der Netiquette-Experte rät zudem davon ab, in der Internetkommunikation auf Abkürzungen und Smileys zurückzugreifen. “Viele Leute kennen die Bedeutung dieser Symbole nicht und verstehen deshalb den Hinweis nicht”, gibt er zu bedenken. Oft würden solche Hilfsmittel zudem verwendet, um eine ernste oder unfreundliche Aussage lustiger erscheinen zu lassen. “Aber nur, weil ein Smiley dahintersteht, bedeutet das nicht, dass der Leser den Satz als lustig auffasst”, betont Thor Alexander. Besser sei es, auf Zweideutigkeiten in der geschriebenen Kommunikation ganz zu verzichten.
Eine weitere wichtige Verhaltensregel im Internet sei, dass man keine persönlichen, intimen Dinge über andere ausplaudere. Und auch mit den eigenen Daten sollte man diskret umgehen. “Verschiedene online veröffentlichte Details lassen sich schnell zusammenfügen - das macht Identitätsklau einfach”, warnt Thor Alexander.
Leider halten sich längst nicht alle Internetnutzer an solche Regeln des guten Stils. “Wenn sich jemand danebenbenimmt, sollte man ihn erst einmal direkt auffordern, den Eintrag zu löschen”, sagt Thor Alexander. Ansonsten könne man den Forenbetreiber darum bitten, den Eintrag umgehend zu entfernen. “Je länger etwas im Netz steht, desto höher ist das Risiko, dass es sich verbreitet”, warnt der Experte - “Das Internet vergisst nie!”
dapd
weiter führende Links:
Ein Online-Internet-Kurs mit Glossar. Zum Einsteigen, aber nicht nur für Einsteiger!
Der Autor Bernd Zimmermann betreut beruflich bei Siemens interne DV-Verfahren.
Netiquette für die virtuelle Kommunikation im Internet
Geschrieben in Netiquette, Etikette, Newsgroup, Bewerberinfos, Suchmaschinen, Internet, Bewerbungstraining, Bewerbung | Drucken | Keine Kommentare »
6.4.2008 von Ingrid von Koslowski.
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TATORT INTERNET
Das Handbuch gegen Rufschädigung, Beleidigung
und Betrug im Internet
Internet-Mobbing
ARD Mittagsmagazin Bericht: Bernhard Schäfer (08. Januar 2008)
Pressestimmen:
Für alle Web-Surfer mit auch nur elementarem Sicherheitsbewusstsein ist dieses Buch über den Tatort Internet eine klare Empfehlung! (MacWelt, 4.02.2008)
Kurzbeschreibung:
Wer online lebt, exponiert sich - ob über den obligatorischen Impressumseintrag seiner Website oder über einen emotionalen Forenbeitrag - und liefert damit manchem Zeitgenossen eine Steilvorlage für Hetze und sogar Betrug. Das kann bis zum Ruin des Opfers führen - denn wer ausser diesem kann schon beurteilen, ob das, was da online steht, bösartige Erfindungen oder echte Fakten sind? Und welche Chancen hat das Opfer, das Gegenteil zu beweisen? Rufmordkampagnen und Betrug sind die Kehrseiten von Meinungsfreiheit und Anonymität im Internet - dieses Buch schildert authentische Fälle und zeigt Ihnen, wie Sie sich dagegen schützen können.
Inhaltsverzeichnis - Leseprobe - Als eBook im PDF-Format
Verlag: Markt und Technik; Auflage: 1., Aufl. (8. Dezember 2007)
Thomas Volkmer (Autor), Mario Singer (Autor)
Betrug im Web - Ratgeber für Opfer von Online-Verbrechen
Hamburger Morgenpost
Artikel PDF - ARCHIV: TATORT INTERNET 25.03.2008 - Morgenpost Verlag GmbH
(…) Das Internet hat viele gute, aber leider auch viele schlechte Seiten. Mit „Tatort Internet“ haben die Autoren Thomas Volkmer und Mario C. Singer ein Handbuch gegen Rufschädigung, Beleidigung und Betrug im Web veröffentlicht. Im Buch aus dem Verlag Markt + Technik geben die beiden Autoren auch Vorschläge, wie man schon im Vorfeld Attacken unterbinden kann und wie man sich wehren muss, wenn man auf Betrüger hereingefallen ist. Viele Themen, von Spam, Lockvogelangeboten und Gefahren bei WLAN-Nutzung bis hin zur Online-Belästigung von Kindern, werden im Buch ausführlich beschrieben. Anhand authentischer Fälle entlarven die Autoren die Tricks der Täter und zeigen ausführlich, wie man sich schützen kann. Thomas Volkmer und Mario C. Singer kennen die Sorgen der Internetnutzer. Ihr Internetangebot http://www.internetvictims.de/ ist seit Jahren wichtige Anlaufstelle für Opfer. (…)
Rezension: Tatort Internet
(…) Endlich ein Buch mit dem Betroffene, die gegen sie im Internet verbreiteten Denunziationen, Diffamierungen, Verleumdungen, sowie den gezielten Rufmord gegenüber Dritten erklärbar machen können. Das Buch bietet die Möglichkeit – auch Internetneulingen die Vorgehensweisen der Täter nachzuvollziehen. (…)
Renate Hartwig - Autorin und Publizistin (PDF)
internetvictims!
Intitiative gegen Rufschädigung und Verleumdung im Internet
Fachartikel - TATORT IST DAS INTERNET
(…) Verleumdung, üble Nachrede, Fälschung: Lange Zeit galt das Web mit seinen schätzungsweise sechs bis zehn Milliarden Seiten nur als nette, harmlose “Spielwiese” und “Begleitmedium”. Doch als Tatort gewinnt es heute täglich an Bedeutung. “Der Rechtsstaat läuft dem Internet-Fortschritt tatsächlich hinterher”, resümiert Thomas Hoeren, Professor für Telekommunikationsrecht der Uni Münster. Wer andere im Internet beleidige oder Falsches aussage, könne im Grau des World Wide Web abtauchen. (Mobbing) (…)
Sven Kindt - onlinedetektiv.com
Die Seite onlinedetektiv.com wird umgestaltet. In Zukunft finden Sie hier Rat und Hilfe vom professionellen Internetdetektiv.
In eigener Sache:
Für alle, die sich nicht in den Sumpf von völlig haltlosen Verdächtigungen, diversen Rufschädigungen und Verleumdungen begeben wollen: Ich habe nichts mit der “Scientology Organisation” oder so genannten “Sekten” zu tun. Ich habe nie ein Seminar dieser Organisation besucht und bin auch nicht Scientology nah zuzuordnen. Da die Verleumdungskampagnen im Internet nach wie vor meine Existenz bedrohen, werde ich weiter zur Schadensbegrenzung den zivil- und strafrechtlichen Klageweg beschreiten.
Suchmaschinen Optimierung der Relevanz
im Dokumentenkopf einer Seite:
Mein Name in fremden META-TAGS:
Haben Sie schon einmal Ihren Namen im Internet
in eine Suchmaschine eingegeben?
Ilse Hruby - (Hausherr) Theaterstücke, Scientology-Kritik und Erlebnisse
Webseite: http://www.ilsehruby.at/
[Ansicht - Quelltext] (META) Tag der Webseite am 19.10.2007
<meta name=”KeyWords” content = “Ilse Hruby, Scientology, Dianetik, Dianetics, L. Ron Hubbard, Scientology-Ehe, Kinder in Scientology, Ingrid Sperber, Scientology und Kindererziehung, Theaterstücke, Sekten, Sekte, destruktive Kulte, Austria & Österreich, Wien, Kochrezepte”>
Diese o. g. Webseite wurde von meinem Rechtsanwalt bereits abgemahnt.
Da die Rufschäden und Verleumdungen gegen mich weiter verbreitet werden, haben alle Beteiligten nun eine Strafanzeige erhalten.
Siehe meine Gegendarstellung im Forum von internetvictims.
Weitere Informationen für ebenfalls Betroffene:
(…) Problematisch an der Wayback Machine ist einerseits, dass auch Inhalte erhalten bleiben, die die Autoren nicht mehr vertreten. Auch rechtswidrige Inhalte, etwa üble Nachreden, werden über Jahre der Öffentlichkeit zugänglich gemacht. (…)
Quelle: Internet Archive - Wikipedia
Aus rechtlicher Sicht gibt es noch eine interessante und umfangreiche Ausführung zum Thema. Der Autor ist spezialisiert auf das Recht der Neuen Medien und den gewerblichen Rechtsschutz.
Dr. Martin Bahr - The Wayback Machine und Google Cache - eine Verletzung deutschen Urheberrechts? (JurPC Web-Dok. 29/2002, Abs. 1 - 18)
Empfehlung: Das Law Podcasting Kanzlei Dr. Bahr - http://www.Dr-Bahr.com
Auf ein Impressum wird bei betreffender o. g. Webseite allerdings weiter verzichtet. (Die Pflichten als Homepage-Betreiber nach § 6 TDG -Teledienstegesetz) und (…) Nach § 12 BGB genießen sowohl persönliche Namen als auch die Firma (der Name eines Unternehmens) Schutz vor unbefugter Verwendung durch Dritte. Rechtliche Konflikte können hier vor allem in Fällen der Gleichnamigkeit entstehen. (…)
Quelle: Der eRecht24 Praxisratgeber - Internetrecht vom Anwalt.
Rechtsanwalt Sören Siebert Rechtsberatung rund um das Internet.
Weitere Informationen können Außenstehende mitunter auch in den Google Groups finden:
Fachartikel Abmahnung:
Die gelbe Karte von der Konkurrenz
von Rechtsanwalt Tobias Sommer, www.RAsommer.de
(…) Was Abmahnungen sind, dürfte sich mittlerweile herumgesprochen haben. Das man im Fall einer „gelben Karte von der Konkurrenz“ mit einer vernünftigen Beratung reagieren sollte, ist selbstverständlich. Doch immer wieder verblüfft die Vielfalt möglicher Reaktionen. Der Beitrag stellt in aller Kürze Reaktionsmöglichkeiten vor. Kennen sollten Sie auch diese „erste Hilfe“ - Checkliste jedenfalls, wenn Sie den ungeliebten Anwaltsbrief in den Händen halten. (…)
Literaturempfehlung:
Renate Hartwig - Die Schattenspieler:
“Ein Prozess als Vertuschungsinstrument”
Leseproben im Blog der Autorin
Um welche Sache geht es hier?
(…) Mit welchen Maßstäben Recht und Unrecht gerade in der Kritikerszene gemessen wird und mit welchen Bandagen gegen andere Kritiker vorgegangen wird, lässt sicher so manches Sektenmitglied, dem man die Zugehörigkeit zu einer dieser „Sekten“ vorhält, zusammenzucken. (…)
Rezension: Renate Hartwig “Die Schattenspieler”
Eine Informationsseite des Peter Lehmann Versandbuchhandels.
(…)
Und bist du nicht meiner Meinung, dann schlag ich dich tot bist du Scientologe!
Mutiges Buch der profilierten Scientology-Kritikerin Renate Hartwig über die Umtriebe sogenannter Sektenbeauftragter der großen Kirchen (»Pfarrer Gandow« usw.) und deren Helfer, deren Zusammenarbeit mit dem Verfassungsschutz, die rechtsstaatswidrige Diffamierung missliebiger Personen als »scientologynah«, die primäre Ausrichtung ihrer Tätigkeit auf die Rechtfertigung der eigenen, mit öffentlichen Mitteln gut bezahlten Arbeitsplätze und das verräterische Ausbleiben jedweder Konsequenz ihres Wirkens in Richtung rechtsstaatlicher Klärung des Status von Scientology.
(…)
Wenn aus Gegnern Dämonen (gemacht) werden ….. ist die Gewalt nicht mehr fern – so der Krefelder Lehrer Kalle Pehe in der Rezension ihres Buches.
(domain-recht.de)
Mit der Frage, ob die Nennung einer Domain im Meta-Tag einer Website als unbefugter Namensgebrauch anzusehen ist, musste sich bereits das OLG Celle beschäftigen (Urteil vom 20.07.2006, Az. 13 U 65/06).
“Wird der Name einer Person in den Quellcode einer Webseite als Information mit dem Zweck eingefügt, vorhersehbare Sucherfolge bei Anwendung von Suchmaschinen im Internet herbeizuführen, so ist dieses Verhalten als Gebrauch des betreffenden Namens zu werten. BGB §§ 12, 823 Abs. 1, MarkenG § 1″
Mehr Informationen: Entscheidungen und Informationen zu aktuellen Rechtsthemen
Geschrieben in META-Tag, Rechtsthemen, Internet-Mobbing, Soziale Themen, Pressestimmen, Newsgroup, Internetrecht, Rezensionen, Die Schattenspieler, Onlinerecht, internetvictims, Tatort Internet, Mario C. Singer, Recht & Justiz, Rufmord im Internet, Mobbing, Stalking | Drucken | Keine Kommentare »